Kevin sollte 2018 im St.-Elisabeth-Hospital in Gütersloh am Knie operiert werden. Er starb, weil das Beatmungsgerät falsch angeschlossen war.
Gütersloh. Im Fall des 14-jährigen Narkose-Opfers aus Gütersloh bleibt allein der Anästhesist strafrechtlich verurteilt. Die später hinzugerufenen Ärzte kommen hingegen mit einer Geldzahlung davon. Das hat jetzt die Staatsanwaltschaft entschieden. Zwar hätten auch die beiden Folgeärzte Fehler gemacht, ihnen sei aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen, dass der Junge überlebt hätte.
Die Fachärztin sei nur eine Minute an Ort und Stelle gewesen, sie sei aus einer anderen Operation herbei gerufen worden, es sei in einer solch extremen Stresssituation schwer, binnen kurzer Zeit die Situation zu erfassen und richtig zu entscheiden. Auch von dem kurz darauf eintreffenden Oberarzt sei das sehr viel verlangt, zumal die Frage der Kausalität immer wichtiger werde.
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