Das DFB-Sportgericht belegt den SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro.
im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Italia Ultime Notizie, Italia Notizie
Similar News:Puoi anche leggere notizie simili a questa che abbiamo raccolto da altre fonti di notizie.
72.200 Euro Geldstrafe für Hamburger SVDas DFB-Sportgericht belegt den Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe von 72.200 Euro.
Leggi di più »
34.000 Euro Geldstrafe für Schalke 04Das DFB-Sportgericht hat Bundesligist FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach der Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.000 Euro belegt.
Leggi di più »
2000 Euro Geldstrafe für den VfL WolfsburgDas DFB-Sportgericht belegt den VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro.
Leggi di più »
1000 Euro Geldstrafe für den VfB StuttgartDas DFB-Sportgericht belegt den VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro.
Leggi di più »
17.800 Euro Geldstrafe für 1. FC SaarbrückenDas DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.800 Euro.
Leggi di più »