Die Wahlbehörden konstituieren sich, die Wählerverzeichnisse werden korrigiert. Spätestens am Freitag müssen die Kandidaturen bei den Landeswahlbehörden eingereicht werden.
Die Wahlbehörden konstituieren sich, die Wählerverzeichnisse werden korrigiert. Spätestens am Freitag müssen die Kandidaturen bei den Landeswahlbehörden eingereicht werden.
Wahlberechtigt sind alle Österreicher in der Gemeinde bzw. dem Wiener Bezirk, in dem sie am 9. Juli ihren Hauptwohnsitz hatten. Tatsächlich wählen darf man dort am 29. September aber nur, wenn man im betreffenden Wählerverzeichnis steht. Der Einsichtszeitraum für die Nationalratswahl startet bei den kleineren Gemeinden schon am heutigen Dienstag, in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dann am 2. August. In beiden Fällen kann man bis 8. August Einsicht nehmen. Den Status der Eintragung in das Wählerverzeichnis kann man persönlich in der jeweiligen Amtsstelle der Gemeinde einsehen.
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