Entsch\u00e4digungen aus Fluggastrechten kosten Airlines Milliarden. Geht es nach den Fluggesellschaften, sollen in Zukunft auch Dienstleister im Sinne einer 'gemeinsamen Verantwortung' an den Zahlungen beteiligt werden.
Neuregelungen sollten dabei laut Iata die spezifischen Verantwortlichkeiten der Hauptakteure wie Flughäfen und Flugsicherungsorganisationen berücksichtigen. Auch die Verhältnismäßigkeit von Entschädigungen müsse überarbeitet werden. Aktuell können Fluggäste unabhängig von Ticketpreis Entschädigungen und Ersatzleistungen fordern.
Die Überarbeitung der EU-Verordnung ist für die Fluggesellschaften von entscheidender Bedeutung. Die Verordnung gilt derzeit als Vorlage für andere Länder, darunter Kanada, die Vereinigten Staaten und Australien, die neue Regularien gegen Flugausfälle und Verspätungen einführen wollen.Dabei wurde die EU-Verordnung ursprünglich wegen Überbuchungen von Flügen eingeführt.
Seit Inkrafttreten der Verordnung Nr. 261/2004 im Jahr 2005 wurde der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg über 200 Mal angerufen, um im Rahmen sogenannter Vorabentscheidungsverfahren, initiiert durch Gerichte der EU-Mitgliedstaaten, Antworten auf Fragen zur Anwendbarkeit und Auslegung der Verordnung im Lichte des Europarechts zu geben.
{ "@context":"https://schema.org", "@type":"ImageObject", "url":"https://img.airliners.de/2014/09/a0009fa_65895b9786c945487221ed9fbd02372f__square__470", "copyrightHolder": {"@type":"Person","name":"© dpa/ Hannibal Hanschke"} }Intention und Auslegung liegen bei der EU-Fluggastrechteverordnung weit auseinander. Hier erläutern Anwälte wegweisende Urteile.
Die schwammigen Verbraucherschutzvorschriften der Europäischen Union , die bei Verspätungen ab drei Stunden oder bei Annullierungen Entschädigungen von bis zu 600 Euro in Aussicht stellen, verärgern Fluggesellschaften seit Langem. Sie weigern sich zunehmend, die Kosten für Ausfälle oder Verspätungen zu übernehmen, wenn sie auf diese selber keinen Einfluss hatten.
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