Im März machen sich zwei Aktivistinnen an dem bekannten 'Wanderer'-Gemälde von Caspar David Friedrich zu schaffen. Ein Wachmann kommt ihnen jedoch zuvor und behauptet, Opfer eines Angriffs geworden zu sein. Das Gericht sieht das anders und kann die Motivation der Frauen nachempfinden.
Am 19. März hatten die beiden Frauen im Alter von 41 und 57 Jahren versucht, das durch eine Glasscheibe geschützte Gemälde "Wanderer über dem Nebelmeer" von Caspar David Friedrich mit einem mitgebrachten, düster abgewandelten Bild zu überkleben. Ein Wachmann hatte die Aktion jedoch verhindert, indem er sich schützend vor das Gemälde stellte.
Bei der Polizei hatte der Wachmann angegeben, die Frauen hätten ihn verletzt. Die Richterin sagte, die Angaben des Wachmannes seien widersprüchlich. Außerdem habe ein ungeschnittenes Video, das die Aktion zeige, bewiesen, dass die Frauen niemanden angegriffen hätten. "Ich finde ihre Motivation menschlich nachvollziehbar", sagte die Richterin.
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