Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hat vor dem Oberverwaltungsgericht Recht bekommen: Eine Klage gegen das Verbot eines der Hisbollah nahestehenden Vereins wurde abgewiesen.
In seiner Klage beteuert der Verein, er habe keinerlei Nähe zur Hisbollah. Er habe keine Gelder gesammelt, die CDs seien Familieneigentum eines verstorbenen Mitglieds gewesen. Insbesondere sei es nicht seine Absicht, Menschen jüdischen Glaubens oder den Staat Israel"mit allen Mitteln der Gewalt zu bekämpfen".
Das OVG war jedoch von den Indizien überzeugt, welche die Beklagte – also die Innenbehörde – vorgelegt hatte. Zum"maßgeblichen Zeitpunkt" Anfang März habe der Kläger – also der Verein Al-Mustafa-Gemeinschaft – die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt.
Die Al-Mustafa-Gemeinschaft ist nach eigenen Angaben seit Jahrzehnten Mitglied der Bremer Schura e.V., zu ihren größten Veranstaltungen kämen bis zu 2000 Menschen.
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