Alfons Schuhbeck: Urteil zugestellt - Muss Star-Koch schon bald in Haft?

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Urteil zugestellt: Muss Schuhbeck schon in Kürze in Haft?

hat Alfons Schuhbeck nun sein schriftliches Urteil zugestellt bekommen. Das bestätigt das Landgericht München I auf Anfrage unserer Redaktion. Am Donnerstag wäre die Frist abgelaufen. Jetzt kann Schuhbeck die Gründe seiner Verurteilung auch in allen Details nachvollziehen.

„Herr Schuhbeck steht zu seiner Schuld und übernimmt die Verantwortung für den von ihm verursachten Schaden, die auch eine längere Haftstrafe einschließen kann. Hierzu gehört ebenfalls die Bemühung, den Schaden in voller Höhe wiedergutzumachen, woran Herr Schuhbeck auch in den vergangenen Tagen unermüdlich arbeitete“, hatte der Star-Koch eine Woche nach seiner Verurteilung bekannt geben lassen.

Das hatte die Schuhbeck-Seite letztlich als Grund genannt, dass sie Revision gegen das Landgerichtsurteil einlegen. Rechtsexperten und Prozessbeobachter waren überrascht, weil Schuhbeck schon im Strafprozess mehrfach angekündigt hatte, er wolle Verantwortung übernehmen. Umso überraschender kam dann sein Antrag auf Revision, der das Steuer-Urteil angefochten hat. Kritiker unterstellten Schuhbeck, er spiele so nur auf Zeit und wolle die Haft hinauszögern.

Im Klartext: Schuhbeck sucht einen Investor, um seine Steuerschulden begleichen zu können. Geht der Antrag auf Revision vor dem Bundesgerichtshof durch, würde es zu einem Wiederholungsprozess in München kommen. Dann, so hofft Schuhbeck, wäre vielleicht eine Bewährung drin, wenn er den Schaden schon beglichen hätte. Zeitlich würde dieser Prozess frühestens im Herbst 2023 stattfinden. Sehr realistisch ist dieses Szenario aber nicht.

„Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen“, hatte er nach dem Urteil Anfang November erklärt. „Bis dahin werde ich in meinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen“, sagte Schuhbeck.

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