Lange erwartetes Grundsatzurteil des OGH bestätigt: Menschen mit Beeinträchtigung rund um die Uhr zu beaufsichtigen, widerspricht dem Recht auf Selbstbestimmung.
Selbstverständlich selbstständig: Katja Fischer übte mit Assistent Christoph Lechner den Weg in ihre Innsbrucker Lieblingsbar.
Lange erwartetes Grundsatzurteil des OGH bestätigt: Menschen mit Beeinträchtigung rund um die Uhr zu beaufsichtigen, widerspricht dem Recht auf Selbstbestimmung.Ihr Gerät scheint nicht mit dem Internet verbunden zu sein. Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung und versuchen Sie dann erneut, die Seite zu laden.
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