Die Berliner Bildungsverwaltung hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, um die Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrkräften rechtlich abzusichern. Die wichtigste Regelung betrifft die Frage, welche bislang angestellten Lehrerinnen und Lehrer in den Beamtenstatus wechseln können: Die Altersgrenze wird bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres angehoben, wie Bildungsstaatssekretär Alexander Slotty am Mittwoch mitteilte.
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Details zum Statuswechsel der Bestandslehrer - also der schon länger tätigen angestellten Lehrkräfte - standen noch aus und wurden nun von der Bildungsverwaltung vorgelegt. Das sogenannte Artikelgesetz soll nach Anhörung von Verbänden und Befassung im Senat bis Januar 2023 vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.
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