Angeklagter in „NSU 2.0“-Prozess weist Vorwürfe zurück

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Urteil möglich in Prozess um „NSU 2.0“-Drohschreiben

Wie bereits in seinem Plädoyer gab der aus Berlin stammende Angeklagte zu, Mitglied einer Chatgruppe im Darknet gewesen zu sein, weshalb auf seinem Computer Teile der Drohschreiben gefunden worden seien.

Die Mitglieder der Gruppe hätten ihn aber „systematisch reingelegt“. Dass er die Schreiben verfasst habe, sei nicht nachweisbar. Für die Mitgliedschaft entschuldigte sich M. in seinem Schlusswort.Bestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin

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