Anhörung zur Wahlrechtsreform: Mit dem Grundgesetz vereinbar

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Die Ampel will den Bundestag verkleinern. Bei der Anhörung im Ausschuss zeigt sich: Die meisten Sachverständigen haben keine Bedenken.

BERLIN taz | Bei der Anhörung zur Wahlrechtsreform, die der Innenausschuss des Bundestags am Montagmittag durchgeführt hat, hielt die Mehrheit der Sachverständigen den Gesetzentwurf der Ampel für mit dem Grundgesetz vereinbar.

Mit dem Gesetzentwurf, den die Ampelkoalition in den Bundestag eingebracht hat, soll das Parlament auf seine Richtgröße von 598 Abgeordneten begrenzt werden, derzeit sind es 736. Dafür sollen Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen. Diese entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate holt, als sie nach dem Zweitstimmenergebnis bekommen würde.

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