Das Arbeitsgericht weist die Klage eines Bielefelder Mitarbeiters des geschlossenen Unternehmens ab - und folgt so der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
Das Arbeitsgericht weist die Klage eines Bielefelder Mitarbeiters des geschlossenen Unternehmens ab - und folgt damit der Rechtsprechung des BundesarbeitsgerichtsBielefeld.
Ein zwischen einer Gewerkschaft und einem Unternehmen ausgehandelter Sozialtarifvertrag gilt nicht automatisch auch für diejenigen Angestellten des Betriebs, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Diese Auffassung vertritt das hiesige Arbeitsgericht: Die 1. Kammer hat nun die Klage eines Bielefelders abgewiesen.
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