Arbeitsrecht: Handy am Ohr – lebenslange Sperre für Busfahrer rechtswidrig

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Weil er während der Fahrt sein Mobiltelefon benutzt hatte, wurde ein Busfahrer aus Köln von seinem ehemaligen Arbeitgeber lebenslang aus dem Verkehr gezogen. Zu hart, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

. Die Sperre komme damit einem Berufsverbot gleich. Er war im Juli 2021 entlassen und lebenslang gesperrt worden, nachdem ihn ein Fahrgast während der Fahrt beim Benutzen des Mobiltelefons gefilmt und das Unternehmen informiert hatte.Die Richter folgten dem Kläger: Das Verkehrsunternehmen habe mit der Sperre seine marktbeherrschende Stellung im Linienverkehr der Region missbraucht.

Nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen wäre wohl nur eine Abmahnung in Betracht gekommen.Arbeitsrecht, Coaching, aktuelle Nachrichten und menschliche Geschichten: So verpassen Sie keine Artikel aus dem Bereich Job & Karriere des SPIEGEL.Das Unternehmen hatte argumentiert, man habe zum Schutz der Fahrgäste gehandelt. Außerdem habe man keine marktbeherrschende Stellung. Der Kläger könne sich abseits des Linienverkehrs eine Stelle suchen.

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