Wegen einer mutmaßlich fehlerhaften Operation mit Todesfolge müssen sich zwei Ärzte seit Dienstag vor dem Landgericht Hof verantwor ...
Gerichtssaal - Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. - Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Wegen einer mutmaßlich fehlerhaften Operation mit Todesfolge müssen sich zwei Ärzte seit Dienstag vor dem Landgericht Hof verantworten. Laut Anklage kam es bei dem Vorfall im Jahr 2017 zu einer explosionsartigen Verpuffung im Körper des Patienten. Dadurch seien seine Luftröhre und seine Lunge schwer beschädigt worden. Etwa drei Wochen später starb der Mann in einer Nürnberger Spezialklinik.
Die beiden Mediziner sind wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge wollten die Ärzte dem Patienten eine Gefäßstütze, einen sogenannten Stent, aus der Luftröhre entfernen. Dieser sei ihm knapp ein Jahr zuvor eingesetzt worden, hieß es.
Nach mehreren erfolglosen Versuchen, das Implantat zu entfernen, hätten die Ärzte versucht, dieses per Laser zu spalten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft widersprach dies den Regeln der ärztlichen Kunst, da der Stent aus brennbarem Silikon bestand. Unmittelbar nach dem Lasereinsatz sei es zu der Verpuffung gekommen, heißt es in der Anklageschrift.
In dem Strafprozess sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil ist Ende September zu rechnen.
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