Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin bleibt nach Angaben von Chefankläger Karim Khan auch nach einem Ende des russischen Kriegs gegen die Ukraine gültig.
Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin
bleibt nach Angaben von Chefankläger Karim Khan auch nach einem Ende des russischen Kriegs gegen die Ukraine gültig."Es gibt keine Verjährungsfrist für Kriegsverbrechen", sagte Khan am Montag dem Sender BBC Radio 4. Das sei einer der Grundsätze des Kriegsverbrechertribunals von Nürnberg nach dem Zweiten Weltkrieg.
Russland wertet den Haftbefehl gegen Putin als"eindeutige Feindseligkeit". Diese richte sich gegen Russland und gegen Putin persönlich, sagt der Sprecher des Präsidialamtes in Moskau, Dmitri Peskow am Montag. Russland reagiere aber"gelassen" darauf und setze seine Arbeit fort. China rief den Internationalen Strafgerichtshof zu einem umsichtigen Vorgehen auf. Der Strafgerichtshof in Den Haag solle"eine objektive und faire Position einnehmen" und die völkerrechtliche Immunität von Staatsoberhäuptern respektieren, sagte ein Sprecher des Pekinger Außenministeriums. Der Strafgerichtshof müsse seine Befugnisse"umsichtig und im Einklang mit dem Gesetz ausüben". Politisierung und Doppelstandards müssten vermieden werden.
Der britische Jurist Geoffey Nice, Chefankläger des früheren serbischen Staatschefs Slobodan Milosevic in Den Haag, sagte, mit dem Haftbefehl sei Putin als gesuchter Verbrecher abgestempelt."Das Etikett wird sein Leben lang haften bleiben, es sei denn, er wird vor Gericht gestellt und freigesprochen oder, fast unvorstellbar, der Internationale Strafgerichtshof zieht den Haftbefehl zurück", sagte Nice dem Sender Sky News.
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