Abzocke-Verdacht bei Preisbremsen: Kartellamt knöpft sich jetzt auch Fernwärme-Anbieter vor
Seit 1. März gilt die Gaspreisbremse. Allerdings nicht für alle: Einige Haushalte fallen durchs Raster.Das Kartellamt hat Prüfverfahren gegen Anbieter von Fernwärme eingeleitet. Im Fokus steht die Frage, ob die angesetzten Preise zu hoch sind.
Neben Stadtwerken und Regionalversorgern würden auch industrielle Anbieter geprüft. Diese seien als"auffällig" identifiziert worden. Bei den Energiepreisbremsen prüft das Kartellamt nach Erdgas-Versorgern jetzt auch bei Anbietern von Fernwärme, ob sie zu hohe Preise angesetzt haben. Bei mehreren Wärmeversorgern, die Vorauszahlungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben, seien Prüfverfahren eingeleitet worden, teilte die Behörde am Dienstag in Bonn mit. Sie waren zuvor als „auffällig“ identifiziert worden. Bei Verstößen sind Geldbußen möglich.
„Betroffen sind weit über hundert Wärmenetze unterschiedlichster Größe in verschiedenen Regionen Deutschlands“, erklärte Behördenpräsident Andreas Mundt. „Wie schon bei Erdgas decken die eingeleiteten Verfahren auch im Wärme-Bereich circa 15 Prozent der bislang für das erste Quartal 2023 geltend gemachten Entlastungssummen ab.“ Geprüft würden Stadtwerke, Regionalversorger und industrielle Anbieter.
Grundlage für die Prüfungen sind die Missbrauchsverbote der Preisbremsen-Gesetze. Sie verbieten Preise, die zu ungerechtfertigten staatlichen Entlastungsbeträgen führen. Solche Prüfverfahren führt das Bundeskartellamt bereits gegen Erdgas-Lieferanten. „Weitere Verfahrenseinleitungen im Bereich Strom stehen bevor“, kündigte die Behörde an.
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