Das Studium ist vorbei und das BAföG muss zurückbezahlt werden. Wann die Rückzahlung beginnt und wie viel überhaupt zurückbezahlt werden muss, lesen Sie in diesem Artikel.
Für viele Studierende stellt das Studium eine große finanzielle Belastung dar. Steigende Lebenshaltungskosten, Inflation und hohe Mieten - ohne geregeltes Einkommen wird das Studium schwer.. Doch viele scheuen sich davor, nach dem Studium verschuldet ins Berufsleben zu starten.
Wann die Rückzahlung beginnt und wie viel überhaupt zurückbezahlt werden muss, lesen Sie hier im Artikel.Für die Rückzahlung des BAföG gibt es prinzipiell zwei Regeln:Generell gilt, dass 50 Prozent der Summe,, wieder zurückzahlen müssen. Das ist vor allem für diejenigen wichtig, die weniger als 10.000 Euro an BAföG-Förderung erhalten haben.
Berechnet wird das so: Wer in drei Jahren Studium, also 36 Monaten, monatlich 250 Euro BAföG erhalten hat, kommt auf eine Gesamtsumme von 9000 Euro. Davon muss die Hälfte, also 4500 Euro, zurückbezahlt werden.Wer mehr als 10.000 Euro BAföG während des Studiums erhalten hat, muss nur 10.000 Euro zurückbezahlen. Ein Beispiel: Wer für ein dreijähriges Studium, also 36 Monate, 850 Euro BAföG bekommen hat, kommt auf eine Gesamtsumme von 30.
. Das bedeutet, dass tatsächlich nur die Hälfte beziehungsweise maximal 10.000 Euro zurückbezahlt werden müssen. Zinsen fallen keine an., und damit auch derwird mitgeteilt, wie viel letztendlich zurückbezahlt werden muss. In dem Bescheid sind dann alle Infos zur Ratenhöhe, der Rückzahlungsdauer und auch ein Nachlassangebot enthalten, falls Sie das BAföG vorzeitig zurückzahlen wollen.
Wichtig: Alle BAföG-Bescheide, die Sie im Laufe Ihres Studiums erhalten haben, sollten gesammelt aufbewahrt werden. Denn diese brauchen Sie, um zu kontrollieren, ob die angegebene Summe auf dem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid wirklich stimmt.. Das ist so geregelt, da es gerade beim Berufseinstieg viele zusätzliche Kosten, wie beispielsweise der Umzug in eine neue Stadt, Arbeitskleidung oder auch durch eine Familiengründung gibt.fällig.
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