Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte Josef F. wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen.
Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte Josef F. wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Die schriftliche Entscheidung eines Dreiersenats ist aber noch nicht rechtskräftig. Das heißt, dass der 89-Jährige zwar in den Normalvollzug verlegt werden soll, vorerst aber im derzeitigen Setting in der Justiz anstalt Stein bleibt. F.
self all Open preferences. Der am Dienstag kommunizierte Beschluss des Drei-Richterinnen-Senats fußt auf der nicht-öffentlichen Anhörung von Josef F. vom 30. April. Eines der Hauptthemen war damals in der Justizanstalt Stein laut Verteidigerin Astrid Wagner das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner.
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