Befangenheitsantrag im Fall „Hanna“: Verteidiger von Sebastian T. voll auf der Bremse

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Mord, definiert im § 211 des Strafgesetzbuches (StGB), beschreibt das vorsätzliche Töten eines Menschen unter besonders schweren Umständen. Es unterscheidet sich von Totschlag (§ 212 StGB) durch die sogenannten Mordmerkmale, die eine Tat als Mord qualifizieren. Mehr Infos findest Du auf www.rosenheim24.

Jacqueline Aßbichler, Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein und Sebastian T., Angeklagter im Mord-Prozess um Hanna W. aus Aschau im Chiemgau. © xe / Collage

Eigentlich sollte heute entschieden werden, ob die letzten Beweisanträge der Verteidigung zulässig sind oder nicht - danach wären womöglich Plädoyers und Urteil gekommen. Doch der 31. Prozesstag am heutigen Dienstag ist plötzlich geplatzt. Es gibt einen Befangenheitsantrag...- Schlechte Nachrichten für alle, die auf ein baldiges Urteil im Fall „Hanna“ hoffen: diegegen die Jugendkammer gestellt.

Sebastian T. soll am 3. Oktober 2022 Hanna W. auf ihrem Heimweg vom Club „Eiskeller“ bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und sie dann in den Bärbach geworfen haben Sebastian T. war anfangs für die Polizei nur als wichtiger Zeuge interessant, da er zur Tatzeit als Jogger gesehen wurde

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