Einem Fitnesstrainer verbot das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Kurse im Park am Gleisdreieck anzubieten. Ein Gericht bestätigte dies.
Kommerzielle Sportkurse dürfen in Berliner Parks nicht einfach frei veranstaltet werden, sondern müssen von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht und wies damit die Klage eines Kursveranstalters gegen den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ab, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Der Veranstalter bietet unter anderem Fitnesstrainings mit bis zu 20 Teilnehmern in Parks an, darunter auch im Gleisdreieck-Park in Kreuzberg.
Das Gericht betonte, Voraussetzung für die allgemeine Nutzung der Parks sei, dass es sich nicht um kommerzielle Veranstaltungen handeln dürfe. Der Kursanbieter sei nicht Teil der erholungsbedürftigen und erholungsuchenden Bevölkerung. Wegen der starken Nutzung der Parks sei klar, dass kommerzielle Veranstaltungen durch die Behörden genehmigt werden müssten.
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