Berufstätige, die nahe Angehörige pflegen, können Familienpflegezeit nehmen und Stunden reduzieren. Eine Kündigung in dieser Zeit müssen sie in der Regel nicht befürchten.
Beschäftigte, die Familienpflegezeit nehmen, sich also bis zu zwei Jahre teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen, unterliegen in dieser Zeit einem besonderenSobald sie Ihrem
die Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz melden, frühestens aber 12 Wochen vor dem angekündigten Termin, darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis bis zum Ende der Familienpflegezeit nur in besonderen Ausnahmefällen und mit behördlicher Zustimmung kündigen.
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