BGH: Erklärung zu Mieterhöhung muss Drittmittel auflisten

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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Erhöht ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete, muss er Mietern in der Erklärung dazu nachvollziehbar etwaige Drittmittel wie staatliche Förderung für energetische Sanierungen

offenlegen. Solche Informationen sollen nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs dazu dienen, dass Mieter den Grund und Umfang der Mieterhöhung auf Plausibilität überprüfen und entscheiden können, ob sie zum Beispiel juristische oder bautechnische Sachkundige zurate ziehen.

Im konkreten Fall aus Berlin hatte der Vermieter im Text der Erhöhungserklärung keine Angabe zu anrechenbaren Drittmitteln gemacht. Allerdings verwies er darin auf ein Ankündigungsschreiben zu der Sanierung, laut dem er Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau für energieeffiziente Maßnahmen beantragen wolle. Der Kläger hält die Mieterhöhungserklärung aus formellen Gründen für unwirksam.

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