Bis zu 750.000 Euro verdienten Mitglieder des VW-Betriebsrats dank üppiger Boni. Die verantwortlichen Manager wurden freigesprochen. Doch diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof nun gekippt.
Die Staatsanwaltschaft bewertete die Bewilligung dieser Gehälter dagegen als Untreue, weil VW Gewinn entgangen und so auch die Zahlung von Steuern vermindert worden sei. Sie legte Revision gegen das Braunschweiger Urteil ein, über die nun in Leipzig entschieden wurde.
Aus Sicht des BGH war das Landgericht von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen. Wenn Vorstände Betriebsräten überhöhte Bezüge gewährten, könne der Untreue-Tatbestand erfüllt sein, erklärte der Senat. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibe ein Begünstigungsverbot für Betriebsräte vor. »Wir vermissen aber im Urteil die Antwort auf die Frage, an welchen Maßstäben sich die Bewilligungsentscheidungen ausgerichtet haben«, sagte der Vorsitzende Richter Günther Sander. Es fehlten demnach etwa Feststellungen dazu, wann für VW-Mitarbeiter ein Aufstieg vorgesehen war, welche Regeln für die Aufnahme in bestimmte Managementkreise galten oder welche Maßstäbe zugrunde gelegt wurden, um Boni zu gewähren.
Auch die Beweiswürdigung des Landgerichts zum Vorsatz der Angeklagten war laut Sander lückenhaft, weil die hohen Boni außer Betracht gelassen worden seien. »Der Senat vermag daher nicht zu beurteilen, ob die Bewilligung der monatlichen Entgelte und Bonuszahlungen den betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätzen widerspricht und ob das Landgericht auf zutreffender Grundlage einen Vorsatz der Angeklagten verneint hat.
Ein Sprecher des Konzernbetriebsrats sagte, das Urteil zeige, dass bei den rechtlichen Leitplanken im Betriebsverfassungsgesetz für die Festlegung der Betriebsratsvergütung durch die Unternehmensseite akuter Reformbedarf bestehe. »Nach 50 Jahren Stillstand ist der Gesetzgeber hier dringend gefragt.« Das Thema gehe über Volkswagen hinaus und betreffe die Arbeit Tausender Belegschaftsvertretungen.
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