Medienberichten zufolge soll ein neuer Straftatbestand für 'terroristische Drohungen' am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden. Der Strafrahmen soll bei bis zu fünf Jahren Haft liegen.
Die Regierung plant die Einführung eines neuen Straftatbestands für"terroristische Drohungen". Ein entsprechender Ministerratsvortrag soll am Mittwoch beschlossen werden, berichtete die Tageszeitung"Österreich" . Der Strafrahmen soll zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen. Derzeit werden solche Delikte nur als"gefährliche Drohung" mit Strafen bis zu drei Jahren geahndet.
Konkret soll im Strafgesetzbuch im Paragraph 278 c ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, der"terroristische Drohungen" umfasst. Wer also mit der Ausführung einer dort aufgezählten terroristischen Straftat droht, fällt unter die neue Regelung.Strafbar war dies schon bisher – allerdings nur als"einfache" gefährliche Drohung mit einem Strafrahmen bis zu einem Jahr bzw. als qualifizierte gefährliche Drohung mit Strafen bis zu drei Jahren.
"Terroristen greifen unsere Werte und unsere Gesellschaft an. Dazu versuchen sie Angst, Unsicherheit und Hass zu verbreiten", so Justizministerin Alma Zadić in einer der APA übermittelten Stellungnahme."Wir dürfen und werden unter keinen Umständen zulassen, dass sie damit Erfolg haben. Deshalb werden Terroristen, die mit Terrorakten drohen, in Zukunft noch strenger bestraft werden. Bei Terrorismus müssen wir schnell und kompromisslos durchgreifen.
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