Konkret gehe es bei den angeblich unwahren Tatsachenbehauptungen um die Berichterstattung über das Leben Beckers im Gefängnis
Der wegen Insolvenzbetrugs in Großbritannien verurteilte Boris Becker geht juristisch gegen die Berichterstattung der „Bild“ vor. Das berichtet „Übermedien“. Das Boulevardblatt habe „zahlreiche unwahre Tatsachenbehauptungen“ verbreitet und damit das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten verletzt, so dessen Anwalt.Konkret gehe es bei den angeblich unwahren Tatsachenbehauptungen um die Berichterstattung über das Leben Beckers im Gefängnis.
Zu den Behauptungen gegen die Beckers Anwalt vorgehen will, gehört etwa die über eine angebliche „Promi-Sonderbehandlung“, die sein Mandant im Gefängnis erfahre. Auch, dass sich Becker über laute „Knackis“ beschwere und mit der Größe seiner Zelle hadere, sei unzutreffend, zitiert der „Übermedien“-Bericht. Zudem beanstandet der Becker-Anwalt eine Illustration bei „bild.de“ und eine Bildmontage bei Bild TV.
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