Brandanschlag: Verteidigung für Haftstrafe wegen Beihilfe

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Koblenz - Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis vor 32 Jahren hat die Verteidigung eine Strafe von höchstens

26.09.2023, 11:41

Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis vor 32 Jahren hat die Verteidigung eine Strafe von höchstens vier Jahren und sechs Monaten gefordert. Der Angeklagte sei bei dem damaligen Brandanschlag nicht Einzeltäter sondern vielmehr Mitläufer gewesen, sagten die Anwälte des 52-Jährigen am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Koblenz in ihrem Plädoyer.

Laut Anklage soll der Deutsche vor 32 Jahren die Einrichtung für Asylbewerber in Saarlouis hingegen selbst angezündet und so den 27-jährigen Asylbewerber Samuel Yeboah ermordet haben. Der Ghanaer war an schwersten Brandverletzungen gestorben. In dem Prozess plädierten sowohl Anklage als auch Verteidigung für die Anwendung von Jugendrecht, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war. Damit liegt die Höchststrafe in diesem Prozess bei 10 Jahren. Die Anklage hatte am Montag neun Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Das Urteil wird am 9. Oktober erwartet.

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