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«Oberlandesgericht München» steht auf einem Schild.Die Bundesanwaltschaft hat eine deutlich höhere Haftstrafe für die IS-Rückkehrerin Jennifer W. gefordert. Der Vertreter des Generalbundesanwaltes sprach sich am Montag vor dem Oberlandesgericht München für eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten aus.
In der neuen Verhandlung gab sie außerdem zu, der ebenfalls versklavten Mutter des Mädchens eine Waffe an den Kopf gehalten zu haben, weil sie wollte, dass sie aufhört, um ihr getötetes Kind zu weinen. Hier liege"sicher kein minderschwerer Fall vor", hieß es am Montag im Plädoyer der Bundesanwaltschaft, dem sich auch die Nebenklage anschloss, ohne selbst einen konkreten Strafantrag zu stellen. Sie habe die"Sklaverei proaktiv ausgestaltet", die Frau und ihre kleine Tochter überwacht."Sie hat die Frondienste selber veranlasst", sagte der Bundesanwalt.
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