Bundesgerichtshof erklärt Urteil für rechtskräftig: Nach Einbruch im Berliner Hauptzollamt

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Ein Einbruch in die Asservatenstelle des Hauptzollamtes Berlin im Januar 2020 hatte einen Schaden in Millionenhöhe verursacht. Nun hat der Bundesgerichtshof die Revision eines der Täter gegen das Urteil des Landgerichts Berlin verworfen.

mit tonnenschwerer Beute ist das Urteil gegen einen Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes gegen eine Entscheidung des Landgerichts Berlin verworfen, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde.

Die Richter hatten den damals 39-Jährigen Ende April 2022 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen gemeinschaftlichen Diebstahls verurteilt. Der Mann war demnach an dem Abtransport der Beute - darunter über fünf Millionen beschlagnahmte unverzollte Zigaretten und mehr als acht Tonnen Wasserpfeifentabak – beteiligt.

Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Im Januar 2020 waren mehrere Männer in das Lager des Amtes in Berlin-Hohenschönhausen eingebrochen. Die Täter sind laut Urteil über eine Dachluke in die Halle eingestiegen. Von innen seien dann die verschlossenen Rolltore geöffnet worden. Die Einbrecher fuhren mit angemieteten Lastwagen in die Halle und beluden diese mit dem Diebesgut. Ermittler hatten nach Hinweisen einen Scheinankauf für den Tabak initiiert, der im April 2021 zur Festnahme des Mannes führte.

Weitere Beschuldigte landeten ebenfalls vor Gericht und wurden verurteilt – zu Haftstrafen von zwei Jahren und neun Monaten bis zu vier Jahren und drei Monaten. Nach weiteren Verdächtigen wurde noch gefahndet.

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