Die G-BA-Richtlinie zur Ersteinschätzung in Notaufnahmen ist vorerst aufs Eis gelegt. Das Bundesgesundheitsministerium hat sie beanstandet, sie wird damit vorerst nicht wirksam. Der G-BA prüft Rechts.
den Schritt damit, dass durch die Richtlinie eine erhebliche Patientengefährdung drohe und zahlreiche Verstöße gegen den Wortlaut der Ermächtigungsnorm vorliegen.
So bemängelt das BMG auf sieben Seiten unter anderem die Verpflichtung der Krankenhäuser, Patienten in Dringlichkeitsgruppen einzustufen, wonach sich auch die Vergütung der ambulanten Leistungen richtet. Eine solche „qualifizierte Ersteinschätzung zur Ermittlung von ´Dringlichkeitsgruppen´“ gebe es auf dem Markt schließlich noch nicht. Der G-BA selbst rechnet damit, dass erst ab März 2025 ein richtlinienkonformes Ersteinschätzungsinstrument vorliegt.
Weiterhin moniert das Ministerium noch andere Rechtswidrigkeiten in der G-BA-Richtlinie. Dazu gehört etwa, dass Leistungen von Krankenhäusern „über eine bloße ärztliche Überprüfung des Ergebnisses des Ersteinschätzungsverfahrens hinaus unvergütet bleiben“, wenn Patienten der Dringlichkeitsgruppe 2 zugeordnet werden. Dies widerspreche dem Willen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung.
Die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin begrüßte die Intervention des BMG. Nun sei es möglich, Lösungen „für eine wirklich gelungene Patientensteuerung zu finden – nämlich vor der Klinik durch einen verpflichtenden telefonischen Erstkontakt mit einer Leitstelle“.
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