Bundestag-Beschluss zu Triage in Pandemien - Alter oder Behinderung dürfen keine Rolle spielen.

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Der Bundestag hat das Gesetz der Ampel-Koalition zur sogenannten Triage bei Pandemien beschlossen: Triage Bundestag

Ausgeschlossen wird zudem eine sogenannte Ex-Post-Triage, bei der die Behandlung eines Patienten zugunsten eines anderen abgebrochen würde.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach sagte im Plenum, es sei künftig mit mehr Pandemien und Infektionskrankheiten zu rechnen. Daher müsse man besser vorbereitet sein."Aber prinzipiell muss klar sein, dass Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen auch in Zeiten knapper Kapazitäten nicht benachteiligt werden", fügte der SPD-Politiker hinzu.

Vertreter der Union bemängelten im Parlament, dass die Regelung nur für Pandemien und nicht für Naturkatastrophen, Kriege oder Terroranschläge gelten soll. Die AfD sprach von einer Übergriffigkeit des Staates. Wegen eines zunächst nicht eindeutigen Abstimmungsergebnisses mussten die Abgeordneten in namentlicher Abstimmung an die Urne treten.

Mit dem Gesetz soll ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 umgesetzt werden. Es hatte den Staat verpflichtet, Menschen vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung zu schützen. Die nun beschlossene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes muss noch durch den Bundesrat, ist dort aber nicht zustimmungspflichtig.Entdecken Sie den Deutschlandfunk

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