Bundestag kippt Blutspende-Verbot für Homosexuelle: „Gibt keinen wissenschaftlichen Grund“

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„Gibt keinen wissenschaftlichen Grund“ - Bundestag kippt Blutspende-Verbot für Homosexuelle

Die sexuelle Orientierung darf nun nicht mehr über eine Zulassung zur Blutspende entscheiden.

Auch wurden die Höchstaltersgrenzen für eine Blutspende aufgehoben. Nun geht es nur noch über die „Spendetauglichkeit“. Homosexuelle Männer dürfen nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschloss der Bundestag am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetzes. Dort wird nun ausdrücklich festgehalten, dass die sexuelle Orientierung bei der Entscheidung über einen möglichen Ausschluss nicht berücksichtigt werden darf.

Mit der Gesetzesänderung werden auch die bisherigen Höchstaltersgrenzen für eine Blutspende aufgehoben. Bislang durften Erstspender - je nach Region - nur etwa 65 Jahre alt sein. Bei Wiederholungsspendern lag die Obergrenze meist zwischen 70 und 75 Jahren. Künftig soll stattdessen nun ein Arzt die individuelle „Spendetauglichkeit“ beurteilen.

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