Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unzulässig.
Das Gericht in Leipzig folgte mit seiner Entscheidung einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Demnach verstößt der entsprechende Passus im Telekommunikationsrecht gegen EU-Recht. Die Leipziger Richter argumentierten, es fehlten objektive Kriterien dafür, welche Daten zu welchem Zweck gespeichert würden.
Geklagt hatten die Internetanbieter Deutsche Telekom und Spacenet. Sie hatten sich juristisch dagegen gewandt, die Verbindungsdaten sämtlicher Kunden für zehn Wochen zu speichern und die Standortdaten für einen Monat zu protokollieren. Die Regelung wurde zwei Jahre später in Deutschland ausgesetzt. Bundesjustizminister Buschmann erklärte in einer ersten Reaktion, es sei nun an der Zeit, die Vorratsdatenspeicherung endgültig aus dem Gesetz zu streichen. Bundesinnenministerin Faeser hatte jedoch schon nach der EuGH-Entscheidung betont, sie wolle auf das Sammeln von Daten zur Strafverfolgung nicht gänzlich verzichten.Entdecken Sie den Deutschlandfunk
Italia Ultime Notizie, Italia Notizie
Similar News:Puoi anche leggere notizie simili a questa che abbiamo raccolto da altre fonti di notizie.
Bundesverwaltungsgericht beerdigt VorratsdatenspeicherungDas Bundesverwaltungsgericht hat einen Schlussstrich unter die jahrelange Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung gezogen...
Leggi di più »
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rechtswidrigkeit von VorratsdatenspeicherungNach dem Europäischen Gerichtshof hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht die bisherige, seit Jahren nicht mehr angewandte deutsche Regelung zur
Leggi di più »
Bundesverwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrigLeipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hat die bereits seit 2017 ausgesetzte deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in vollem Umfang für unionsrechtswidrig erklärt. Die Regelung im
Leggi di più »
Bundesverwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt illegalDie Vorratsdatenspeicherung ist weiterhin rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht erneut festgestellt. Nur Bundesinnenministerin Nancy Faeser will Koalitionsvertrag und Gerichtsurteile nicht umsetzen und beharrt auf der anlasslosen und massenhaften Datenspeicherung.
Leggi di più »
Bundesverwaltungsgericht: Bundesrichter: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrigNach jahrelangen Diskussionen und Unsicherheiten hat das Bundesverwaltungsgericht für Klarheit in Sachen Vorratsdatenspeicherung gesorgt. Die FDP sieht die Urteile als klaren Auftrag.
Leggi di più »
Bundesverwaltungsgericht urteilt: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrigDie anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Buschmann will die Speicherung nun aus dem Gesetz streichen.
Leggi di più »