Kein Corona-Lockdown im Winter: Buschmann bezweifelt Nutzen von Maskenpflicht
Bundesjustizminister Marco Buschmann will den Nutzen einer Maskenpflicht erst noch per Gutachten bestätigen lassen.
Für Justizminister Buschmann ist der Sinn einer Maskenpflicht noch nicht wissenschaftlich erwiesen. Sie müsse"evidenzbasiert und verhältnismäßig sein" - ob das so ist, müssten erst Gutachten zeigen. Heftiger Widerspruch kommt vom Ratschef des Weltärztebundes, Montgomery. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich skeptisch über eine Wiedereinführung der Maskenpflicht geäußert, wenn die Corona-Infektionen wieder stark steigen. Ihren Nutzen hält er offensichtlich wissenschaftlich noch nicht für erwiesen. "Will der Staat Masken vorschreiben, etwa in Innenräumen, muss das evidenzbasiert und verhältnismäßig sein.
Ratsvorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, erklärte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, die "wissenschaftliche Evidenz zum Sinn von Maskenpflicht und Impfen" sei "erdrückend". Der Sachverständigenrat, dessen Gutachten Buschmann abwarten will, soll am 30. Juni seine Stellungnahme zur Überprüfung der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen vorlegen. Im Sommer soll nach dem Willen der FDP über die künftigen Maßnahmen beraten werden, nach dem Ende der Bundestagspause soll das Infektionsschutzgesetz dann kurz vor seinem Auslaufen am 23. September angepasst werden.