Finanzen und Sorgearbeit: So können Paare sich fair aufstellen
Mit 30 Jahren driften die Stundenlöhne von Männern und Frauen auseinander. Ein neuer Indikator des Statistischen Bundesamts zeigt, wie Frauen am Arbeitsmarkt benachteiligt sind.Solch unfreiwillige Muster können sich leicht verfestigen, so die Finanzexpertin Birgit Happel: "Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle zeigt, dass Sorgearbeitleistende am Arbeitsmarkt diskriminiert und weniger ernst genommen werden, sodass sie im Job schlechter Fuß fassen.".
Zahlen die Partner*innen entsprechend ihrer Finanzkraft anteilig die Fixkosten, hieße das für A: Es verbleibt ein Budget von ca 935 Euro und für B von 1.565 Euro pro Monat. Wenn die Sorgeperson über ein faires Drei-Konten-Modell mehr persönliches Budget zur Verfügung hat, kann sie auch selbst einen Sparplan starten. Oder das Paar richtet einen gemeinsamen ein, auf beide Namen. "Gut wäre, wenn der oder die abzusichernde Partner*in bei dem Vorsorgeprodukt namentlich genannt oder eingetragen wird, damit die Person im Ernstfall gesicherte Ansprüche hat", sagt Birgit Happel.
Um in unverheirateten Partnerschaften das Erbe zu regeln, kann ein von beiden Seiten aufgesetzter und anders als ein persönliches Testament nur einvernehmlich zu ändernder Erbvertrag Sinn ergeben. Um rechtsverbindlich zu sein, braucht er eine notarielle Beglaubigung. Beim Partnerschaftsvertrag ist die ebenfalls sinnvoll, wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist.
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