In Bayern können Corona-Bußgelder aus dem Frühjahr 2020 ab sofort zurückgefordert werden. Die bayerische Staatsregierung reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zur Corona-Ausgangsbeschränkung zieht die bayerische Staatsregierung nun Konsequenzen: Wer im Frühjahr 2020 ein Bußgeld wegen Verstößen gegen bestimmte bayerische Regelungen zahlen musste, kann dieses ab sofort zurückfordern. Das teilte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek mit.
Es geht dabei um die Regeln, welche die Bundesrichter zuletzt als zu weitgehend bewertet hatten. Darunter fallen die Vorgabe, sich im Freien nur allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts aufzuhalten und das Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen. Ende November 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die strengen Corona-Regelungen in
nachträglich gekippt. Die Maßnahmen seien nicht verhältnismäßig gewesen. Vor allem das Verbot, die eigenen vier Wände zu verlassen, wurde von den Bundesrichtern als schwerer Eingriff in die Grundrechte beurteilt.Für eine Beantragung der Rückzahlung müssen die Betroffenen ein formloses Schreiben an das Ministerium senden.
Bayern will bei der Rückzahlung der Gelder auf ein möglichst einfaches Vorgehen setzen."Die Anträge auf Rückzahlung werden nun unbürokratisch abgearbeitet", sagte Holetschek. Es werden aber nicht alle Bußgelder zurückgezahlt.
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