Der Hersteller von Abfüllanlagen verstößt gegen eine Empfehlung des Corporate Governance Kodex. Daher entfernt die Deutsche Börse Krones aus ihren Indizes.
verabschieden. Der Anbieter von Getränkeabfüllanlagen verstoße gegen die „Empfehlung C.10“ des Corporate Governance Kodex und erfülle damit eines der Qualitätskriterien für eine Index-Mitgliedschaft nicht mehr, sagte ein Sprecher der Deutschen Börse am Mittwoch auf Anfrage.
Das Unternehmen räumt auf seiner Internet-Seite ein, in diesem Punkt dem Kodex nicht mehr zu entsprechen. Für einen Kommentar zum Ausschluss aus dem Börsen-Index war beizunächst niemand zu erreichen. Der Corporate Governance Kodex umfasst eine Liste von Anregungen und Empfehlungen für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Die Empfehlung C.10 besagt unter anderem, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein soll. Bei Krones bekleidet dieses Amt seit Mai 2023 der frühere Finanzvorstand Norbert Broger.
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