Urteil gefallen: Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger muss für acht Jahre ins Gefängnis
Das Bonner Landgericht hat den Architekten der Cum-Ex-Aktiendeals, Hanno Berger, zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der 72-Jährige sei wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig, entschied das Gericht am Dienstag . Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das mögliche Höchstmaß lag bei 15 Jahren, die Anklage hatte neun Jahre Haft gefordert.
Ende 2012 setzte sich der Steuerexperte Berger in die Schweiz ab, wo er sich jahrelang der deutschen Justiz entziehen konnte. Erst im Februar 2022 wurde er an Deutschland ausgeliefert. Parallel zum Bonner Verfahren läuft vor dem Wiesbadener Landgericht noch ein anderer Strafprozess gegen ihn, wo ihm weitere Cum-Ex-Vergehen vorgeworfen werden.
«Hanno Berger war einer der zentralen Köpfe hinter den illegalen Cum-Ex-Geschäften» und «eine Art Spindoctor», sagte Gerhard Schick von der Bürgerbewegung Finanzwende inmit Blick auf die Bonner Gerichtsentscheidung. «Er sorgte dafür, dass Cum-Ex unter vermögenden Privatanlegern groß wurde.»
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