Die ÖVP will das Zitieren aus Strafakten verbieten. Das wäre ein schwerer Schlag gegen die freie Berichterstattung, schreibt Martin Fritzl in der Morgenglosse
hatte eine verheerende Wirkung für die Volkspartei und hat der Karriere von Sebastian Kurz ein jähes Ende gesetzt., aus Strafakten zu zitieren, ein leicht durchschaubares Manöver, um weiteres Unheil von der Partei abzuwehren. Wobei das Argument, man müsse die Privatsphäre schützen, auf die meisten Veröffentlichungen der jüngeren Vergangenheit nicht zutrifft.
Aber ja, das Argument, private Kommunikation schützen zu wollen, hat durchaus auch etwas für sich. Derartiges kann sich natürlich einmal in einen Strafakt verirren und sollte nicht veröffentlicht werden. Man denke etwa an die Chats von Thomas Schmid, in denen er sich über den „Pöbel“ echauffiert. Das hat mit strafrechtlichen Vorwürfen nichts zu tun und war möglicherweise auch gar nicht so gemeint, wie es beim Durchschnittsleser ankommt.
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