Fix noch eine E-Mail an die Kollegen schreiben oder Termine checken: Wer gerade nicht im Büro sitzt, nutzt dafür vielleicht auch mal den privaten Laptop. Warum man das besser lassen sollte.
Auch wenn das in der Praxis selten der Fall ist: Theoretisch kann der Arbeitgeber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abmahnen, wenn sie unerlaubt über ihre privaten Geräte auf Arbeitsprogramme zugreifen.
Andersherum gilt aber auch: Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zwingen, ihren privaten Laptop für die Arbeit zu nutzen. Er ist verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
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