Eigentlich sollte es vor allem ein Gesetz zur Vereinfachung werden. Doch das Selbstbestimmungsgesetz polarisiert. Nun soll es im Kabinett verabschiedet werden.
, dass der frühere Vorname einer Person nicht einfach angegeben oder ausgeforscht werden darf. Nun gibt es aber Ausnahmen. Wenn „besondere Gründe des öffentlichen Interesses“ vorlägen, gelte das Offenbarungsverbot nicht. Besondere Gründe seien insbesondere, wenn „die Offenbarung der Daten zur Erfüllung der Aufgaben von Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden sowie amtlichen Stellen mit Sicherheitsaufgaben“ erforderlich seien, heißt es im Gesetz.
So soll der zweiten Befürchtung des Bundesinnenministeriums vorgebeugt werden: Dass abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber einer Abschiebung durch die Änderung des Vornamens entgehen. Ausländer:innen dürfen ihren Geschlechtseintrag und damit ihren Vornamen deswegen nur dann ändern, wenn eine Änderung des Aufenthaltstitels nicht unmittelbar bevorsteht.
sind Frauensaunen, zu dem sich Männer nun im Zweifel Zutritt verschaffen könnten. Es taucht auch im Gesetzentwurf auf.
Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* bezeichnet den Entwurf als „historischen Schritt“. „Hier geht es um Grundrechte, gesellschaftliche Teilhabe und die Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt als gleichwertig.“ Dennoch sei es bedauerlich,in der überarbeiteten Fassung nicht berücksichtigt worden seien, wie die Regelung zum Hausrecht oder Einschränkungen für Minderjährige.
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