Der BVG-Mindestzinssatz soll auf 1,25 Prozent steigen

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Der Mindestzinssatz für Guthaben der beruflichen Vorsorge soll 2024 von einem Prozent auf 1,25 Prozent angehoben werden. Das empfiehlt die Eidg. Kommission für berufliche Vorsorge.Bern - Der Mindestzinssatz

Der Mindestzinssatz für Guthaben der beruflichen Vorsorge soll 2024 von einem Prozent auf 1,25 Prozent angehoben werden. Das empfiehlt die Eidg. Kommission für berufliche Vorsorge.

Bern - Der Mindestzinssatz für Guthaben der beruflichen Vorsorge soll 2024 von einem Prozent auf 1,25 Prozent angehoben werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge . Darüber entscheiden wird der Bundesrat. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden müssen.Den vollständigen Artikel lesen ...

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