Neue Heizungsanlagen in Gebäuden müssen künftig überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hauseigentümer und Mieter erwarten viele Änderungen.
Artikel in c't 22/2023 lesen
Rund 170 Jahre nach ihrer Erfindung schickt sich die Wärmepumpe an, den Energiemarkt in Deutschland zu revolutionieren. Bis vor wenigen Jahren machte sich kaum ein Häuslebauer Gedanken über die Heizung: Wo ein Gasanschluss verfügbar war, installierte man eine Gasheizung, abseits der Gasnetze verbrannte man stattdessen Öl. Nun ist das Ende der fossilen Brenner eingeläutet, neue Heizungen müssen mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Der folgende Überblick basiert auf dem Stand des Gesetzgebungsverfahrens Anfang September 2023. Im weiteren Verfahren können sich noch Änderungen am Inhalt und an den Fristen ergeben, etwa auf Initiative des Bundesrats, der dem Gesetz zwar nicht zustimmen muss, aber Einspruch einlegen kann, wenn ein Vermittlungsverfahren erfolglos geblieben ist. Den Einspruch kann der Bundestag dann aber überstimmen.
Das Gebäudeenergiegesetz , das nach einigem Hin und Her am 8. September 2023 den Bundestag passierte, ist ein Fahrplan weg von den fossilen hin zu erneuerbaren Energiequellen. Es gibt vor, welche Heizungstechnik und Wärmedämmstandards bei Neubauten, Sanierungen und im Bestand zu erfüllen sind. Ziel ist es, den CO-Ausstoß im Gebäudesektor zu verringern und bis 2045 auf null zu bringen.
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