Hast du bei den vielen Steuerklassen in Deutschland noch den Durchblick? Erfahre bei uns, ob sich für dich ein Wechsel lohnt.
Steuerklasse drei und fünf sind nur in Kombination möglich. Verheiratete und Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können sich für dieses Modell entscheiden. Der besser verdienende Part wird Steuerklasse drei zugeordnet, Steuerklasse fünf hingegen ist für den Ehepartner oder die Ehepartnerin mit einem geringeren Einkommen. In Steuerklasse fünf kann kein Grundfreibetrag und kein Kinderfreibetrag geltend gemacht werden.
Achtung! Dass man in Steuerklasse vier oder drei und fünf weniger Steuern zahlt, ist ein Irrglaube. Die Steuerklassen entscheiden hier lediglich darüber, wann die Steuern fällig werden. In Steuerklasse drei und fünf haben Eheleute monatlich ein höheres Netto-Haushaltseinkommen und müssen nicht auf die Steuererstattung durch die Lohnsteuerklärung warten, wie es in Steuerklasse vier der Fall ist.
Damit sich die Steuerklassen drei und fünf überhaupt lohnen, sollte der Gehaltsunterschied beider Eheleute bei mindestens zehn Prozent liegen. Oftmals ist die Rede von 40 Prozent Gehaltsunterschied. Wenn der Unterschied unter dieser Grenze liegt, sollte man Steuerklasse vier wählen.Nach einer Heirat werden Eheleute automatisch der Steuerklasse vier zugeordnet. Ein Wechsel ist einmal jährlich möglich. Hier entscheidet ein Faktor über die monatlichen Abgaben.
Die Abzüge in Steuerklasse sechs sind sehr hoch, hängen aber vom Gehalt ab. Zwei Teilzeitjobs in Steuerklasse eins und sechs lohnen sich also weniger als ein Vollzeitjob in Steuerklasse eins. Allerdings gibt es ein kleines Trostpflaster: Bei der Steuererklärung könnt ihr euch die zu viel bezahlten Abgaben zurückholen.Welche Steuerklasse sich lohnt, ist individuell. Zunächst ist nicht jede Steuerklasse für jede*n möglich.
Alleinlebende und Kinderlose bleibt nur Steuerklasse eins. Für ledige Personen mit Kindern, die mit im Haushalt leben oder Verwitwete, lohnt sich Steuerklasse zwei. Steuerklasse sechs wiederum ist nur für Personen mit zwei steuerpflichtigen Jobs. Da Steuerklasse sechs wegen fehlender Freibeträge die höchsten Abzüge hat, ist sie grundsätzlich die schlechteste Steuerklasse. Hier sollte man sich die Frage stellen, ob sich ein Zweitjob dann überhaupt lohnt.
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