Keine Barrierefreiheit: Eine Juristin im Rollstuhl konnte ihren Job als Prüferin bei der Polizei nicht ausüben. Sie wehrt sich mit einer Petition. Das Innenministerium bedauert den Vorfall. Am Dienstag hat dazu der Ausschuss getagt.
Das zeigt auch das Beispiel von Heidrun Graf: Die Volljuristin sitzt im Rollstuhl. Sie leidet an der Glasknochenkrankheit. Die 54-Jährige arbeitet seit vielen Jahren als Referatsleiterin im bayerischen Wissenschaftsministerium. Nebenbei war sie als Dozentin für Strafrecht und Prüferin für Polizeianwärter tätig.Im vergangenen Sommer sollte die Prüfungskommission im oberpfälzischen Sulzbach-Rosenberg das Mittagessen in der Kantine einnehmen.
"Wir bedauern das sehr, wenn der Eindruck entstanden sein sollte, dass wir jetzt Frau Graf aufgrund dieser Umstände nicht einsetzen möchten", sagte Simone Lang vom Innenministerium. "Das war so nicht beabsichtigt und ist auch letztendlich nicht der Hintergrund." Heidrun Graf sollte als externe Prüferin aushelfen, als es einen personellen Engpass gab.
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