Döner vor Berliner Gericht: Imbiss ist kein Spezialitätenrestaurant.
, dass er nicht wie geplant in einem Münchner Selbstbedienungsrestaurant arbeiten kann. Das teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch mit.
Es bestätigte damit eine Entscheidung des Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in Izmir. Die Behörde hatte dem Koch kein Visum zur längerfristigen Einreise nach Deutschland erteilt und argumentiert, Imbissbetriebe mit Selbstbedienung seien keine Spezialitätenrestaurants. Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Diese Entscheidung hatte der türkische Koch nicht akzeptiert und geklagt – erfolglos. Bei dem Betrieb handele es sich nicht um ein Restaurant, in dem Essen serviert werde und Gäste eine gewisse Zeit verweilten, so das Gericht. Vielmehr würden in dem Schnellimbiss „vor einem typischen
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