Ein Doppelname fürs gemeinsame Kind oder für die ganze Familie, statt nur für einen Ehepartner: Das Bundeskabinett hat Änderungen beim Namensrecht beschlossen. Was bald möglich sein könnte - die wichtigsten Fragen und Antworten.
"Überholte Rollenvorstellungen" und "unlogische Regeln": Bundesjustizminister Marco Buschmann findet, das deutsche Namensrecht ist "mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit in diesem Land nicht mehr kompatibel". Viele Paare wünschten sich ein gleichberechtigtes Zusammenleben und würden das gern auch mit einem gemeinsamen Familiennamen und einem echten Doppelnamen zum Ausdruck bringen.tragen, nicht die ganze Familie.
Eins vorweg: Jeder kann weiterhin alles so handhaben wie bisher, etwa den Namen der Ehepartnerin oder des Partners annehmen, aber es soll nach dem Willen der Ampelkoalition neue, weitere Möglichkeiten geben. Die wichtigsten Fragen und Antworten.Heiraten Paare, sollen sie in Zukunft als gemeinsamen Familiennamen. Den erhalten dann auch ihre gemeinsamen Kinder.
Auch verheiratete Paare, bei denen jeder weiter seinen Namen führt, sollen ihren Kindern einen gemeinsamen Doppelnamen geben können.Für alle, die jetzt schon verheiratet sind und bereits einen Familiennamen ausgewählt haben, soll es Übergangsregelungen geben. Sie sollen die Möglichkeit haben, innerhalb einer Frist ihren Namen zu einem Doppelnamen zu machen. Auch beim Nachnamen von Kindern soll es laut Referentenentwurf solche Übergangsregeln geben.
Auch sollen Erwachsene, die adoptiert werden, ihren bisherigen Familiennamen behalten können und nicht mehr automatisch den Namen der Person, die sie adoptiert, annehmen müssen.Als Nächstes muss der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen. Läuft alles nach dem Plan der Ampel, sollen die Regeln zum 1. Mai 2025 in Kraft treten.
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