Rhein-Pfalz-Kreis
Christoph Soeder/dpa/SymbolbildEin Sexualstraftäter kommt auf freien Fuß, die Behörden sehen die Gefahr von weiteren Straftaten. Der Mann wird „intensiv“ kontrolliert. Und doch soll er nun ein Mädchen entführt und missbraucht haben. Wie konnte es dazu kommen?
2012 wurde der Mann entlassen und unter Führungsaufsicht gestellt. Diese sei ein Instrument, um eine gewisse Überwachung und Kontrolle der verurteilten Person zu gewährleisten, hieß es. 2020 dann sei der 61-Jährige wegen mehrfacher Verstöße gegen die Führungsaufsicht zu einer weiteren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nachdem er diese abgesessen hatte, wurde er am 14. Juli dieses Jahres aus der Haft entlassen - erneut unter Führungsaufsicht.
Zudem habe die Staatsanwaltschaft Frankenthal beim Landgericht einen Antrag für eine sogenannten Elektronische Fußfessel gestellt, wie es in der Mitteilung heißt. Das Gericht habe dies allerdings abgelehnt. Erst nach einer Beschwerde beim Oberlandesgericht sei das Tragen einer Fußfessel für den Mann angeordnet worden.
Die Entlassung des 61-Jährigen habe zu einer großen Verunsicherung der Bevölkerung geführt, hieß es weiter. In sozialen Netzwerken etwa sei vor ihm gewarnt worden. Daraufhin habe die Polizei Neustadt ein Hinweistelefon eingerichtet.Seit der Entlassung des 61-Jährigen gebe es drei Fälle, bei denen der Mann mutmaßlich gegen die Weisung seiner Führungsaufsicht verstoßen habe. Daher habe die Staatsanwaltschaft am 8.
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