Entscheidung des Verfassungsgerichts: Berlin ist zweite Wahl

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Das Berliner Gericht erklärt die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von 2021 für ungültig. Innerhalb von drei Monaten müssen die Ber­li­ne­r*in­nen erneut an die Urnen.

BERLIN taz | Den vielen Erzählungen, was Berlin alles nicht auf die Kette kriegt, hat das Verfassungsgericht des Landes am Mittwoch eine weitere hinzugefügt: Die neun Rich­te­r*in­nen erklärten die Wahlen von 2021 zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksparlamenten in vollem Umfang für ungültig.

Entscheidung nicht überraschend Die Entscheidung kam trotz ihrer Tragweite nicht überraschend. Bereits zu Beginn einer Anhörung Ende September zu den mehr als 30 Einsprüchen gegen die Wahl hatte Selting erklärt: „Nur die vollständige Wiederholung der Wahlen kann deren Verfassungskonformität wiederherstellen.“ In der Folge hatten sich alle Parteien in Berlin auf einen erneuten Wahlkampf in diesem Winter eingestellt.

Berlins Innensenatorin Iris Spranger reagierte prompt: „Diese Entscheidung nehme ich mit Respekt zur Kenntnis und werde sie selbstverständlich umsetzen.“ Bei den Wahlen am 26. September 2021 war es in Berlin zu zahlreichen Pannen gekommen: Stimmzettel gingen im Laufe des Tages aus oder es wurden falsche ausgegeben, vor vielen Wahllokalen bildeten sich lange Schlangen, teilweise wurde mehr als zwei Stunden nach offizieller Schließung der Lokale noch gewählt.

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