Wie viel Geld muss ein Autohalter für die Verwahrung eines privat abgeschleppten Fahrzeugs bezahlen? Das entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH). Bei dem vorliegenden Fall zeichnet sich eine Entscheidung zugunsten der Halter ab.
Diese Autofahrerin löste beim Abschleppdienst Gesell in Neuss ihren SMART aus. Das hat sie insgesamt 105 Euro gekostet. Kommt die Verwahrung des KFZ hinzu, steigen diese Kosten.Im konkreten Fall verlangt das Abschleppunternehmen 4935 Euro, weil es den Wagen fast ein Jahr auf seinem Gelände stehen hatte. Das Oberlandesgericht Dresden hatte der Firma aber nur 75 Euro zugesprochen, da der Halter nach wenigen Tagen die Herausgabe forderte.
, es könnte einiges für die Sichtweise des OLG sprechen. Ihre Entscheidung wollen die Richterinnen und Richter aber erst nach genauer Prüfung am 17. November verkünden.
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