Ermittlungsverfahren gegen Rammstein-Sänger eingestellt: Die Begründung der Staatsanwaltschaft

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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt. Die Begründung im Wortlaut.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt. Die Begründung im Wortlaut :

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein gegen Till Lindemann, den Sänger der Band „Rammstein“, geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten wie auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt.

Die Ermittlungen waren aufgrund von Anzeigen Dritter in Zusammenhang mit Presseberichterstattung eingeleitet worden. Die in der Presseberichterstattung wiedergegebenen Angaben von Zeuginnen und Zeugen haben sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt. Mutmaßliche Geschädigte haben sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich – auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens – an Journalistinnen und Journalisten, die sich ihrerseits auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben.

Die Angaben der Zeugin Kyla Shyx, die zunächst über „Youtube“ Vorwürfe erhoben hatte, blieben in den Vernehmungen zu unkonkret – zumal die Zeugin jedenfalls kein eigenes Erleben strafrechtlich relevanter Vorfälle schildern konnte. Die von ihr geschilderten Umstände stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder sind ihr von anderen geschildert worden.

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